Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen der Firma EVENTAGENTUR HUTH | Inhaber: Thomas Huth

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung der Bürogolf-, Casino-Events und anderen Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) und Angebote der EVENTAGENTUR HUTH | Inhaber: Thomas Huth (nachfolgend: EVENTAGENTUR) erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die EVENTAGENTUR mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Kunde) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von der EVENTAGENTUR sind freibleibend.

2.2 Das jeweilige Angebot für die Bürogolf-, Casino-Events oder anderer Veranstaltungen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie Vergütung festgehalten werden, ist die Grundlage der Geschäftsbeziehungen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die EVENTAGENTUR bedarf es nicht.

2.3 Die Angebote beruhen auf der vom Kunden genannten Teilnehmerzahl, geplanten Tischanzahl und/oder der Spieldauer. Sollte sich diese bis zur Durchführung ändern, so werden die genannten Preise entsprechend angepasst.

 

§ 3 Leistungsumfang einer Veranstaltung der EVENTAGENTUR

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2 Soweit die EVENTAGENTUR Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und für Rechnung des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern. Der Kunde ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung gegenüber Dritten Veranstalter.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen

3.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die EVENTAGENTUR dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die EVENTAGENTUR ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

 

§ 4 Leistung, Höhere Gewalt und Honorar

4.1 Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der EVENTAGENTUR für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.2 Die EVENTAGENTUR haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstaus, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die die EVENTAGENTUR nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Leistung der EVENTAGENTUR wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die EVENTAGENTUR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der EVENTAGENTUR vom Vertrag zurücktreten.

4.3 Die EVENTAGENTUR ist nur zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, wenn (a) die Teillieferung und -leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (b) die Erfüllung der restlichen Lieferungen und Leistungen sichergestellt ist und (c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die EVENTAGENTUR erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.4 Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.5 Die EVENTAGENTUR ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.

4.6 Kostenvoranschläge seitens der EVENTAGENTUR sind unverbindlich.

 

§ 5 Eigentumsrecht, Urheberschutz und Referenzliste

5.1 Die EVENTAGENTUR behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der EVENTAGENTUR weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der EVENTAGENTUR diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

5.2 Änderungen von Leistungen der EVENTAGENTUR durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der EVENTAGENTUR und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

5.3 Für die Nutzung von Leistungen der EVENTAGENTUR, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der EVENTAGENTUR erforderlich. Dafür steht der EVENTAGENTUR und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5.4 Die EVENTAGENTUR ist berechtigt, die für den Kunden ausgeführten Leistungen bei Nennung des Kundennamens bzw. des Kundenlogos als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Die EVENTAGENTUR ist auch berechtigt, die Kundennamen bzw. Kundenlogos in einer Referenzliste zu nennen, die von der EVENTAGENTUR zu Verkaufs- und Werbezwecken verwendet wird. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere auf den Webseiten www.buerogolf-agentur.de, www.casino-agentur.de sowie www.eventagentur-huth.de.

 

§ 6 Kündigung

6.1 Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Eine Kündigung dieses Vertrages ist für beide Parteien nur aus wichtigem Grund möglich.

6.2 Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei Tatsachen vor, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr möglich ist.

6.3 Kündigt der Kunde diesen Vertrag aus wichtigem Grund, erhält die EVENTAGENTUR eine Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Die EVENTAGENTUR ist berechtigt diese Vergütung wie folgt zu pauschalieren:

a. Bis zu 28 Tage vor dem Durchführungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars

b. Bis zu 7 Tage vor dem Durchführungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars

c. Bis zu 1 Tage vor dem Durchführungstermin = 75 % des vereinbarten Honorars

6.4 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6.5 Eine Kündigung dieses Vertrags bedarf der Schriftform.

 

§ 7 Haftung

7.1 Die Haftung der EVENTAGENTUR auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

7.2 Die EVENTAGENTUR haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

7.3 Soweit die EVENTAGENTUR gemäß § 7.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die EVENTAGENTUR bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

7.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von seitens der EVENTAGENTUR für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 50.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

7.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der EVENTAGENTUR.

7.6 Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung der EVENTAGENTUR wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der

Zahlungseingang bei der EVENTAGENTUR. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

8.2 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der EVENTAGENTUR und dem Kunden ist nach Wahl von der EVENTAGENTUR Dresden oder

der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die EVENTAGENTUR ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände

bleiben von dieser Regelung unberührt.

9.2 Die Beziehungen zwischen der EVENTAGENTUR und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme der geschäftsführenden Gesellschafter sind die Mitarbeiter der EVENTAGENTUR nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.

9.4 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Hinweis:

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die EVENTAGENTUR Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.

 

Stand: Januar 2024


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